Psychotherapie & FAQ

Informationen und Häufige Fragen

Der Weg in eine psychotherapeutische Behandlung beginnt oft mit vielen Fragen zum Ablauf, zu den Methoden und zum gegenseitigen Miteinander. Auf dieser Seite finden sich detaillierte Informationen zu den verschiedenen Behandlungsformen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen, um einen transparenten Einblick in die Arbeitsweise dieser Praxis zu geben und die Orientierung zu erleichtern.

Behandlungsangebot  und Therapiemethoden - Wie wird in dieser Praxis gearbeitet


FAQ (Häufige Fragen) - Alles zur Organisation

  • Der Weg in die Therapie

    • Anmeldung & Erstgespräch

    • Wer nimmt am Termin teil?

    • Ablauf der Sprechstunde (PTV 11)

    • Zustimmung bei getrenntem Sorgerecht

  • Abrechnung & Kosten

    • Gesetzliche Krankenkassen

    • Private Versicherungen & Beihilfe

    • Selbstzahler

  • Voraussetzungen & Ablauf

    • Persönliche Voraussetzungen (Motivation & Zeit)

    • Probatorik (Die Testphase)

    • Der ärztliche Konsiliarbericht

    • Warteliste & Kapazitäten

  • Rahmenbedingungen der Praxis

    • Dauer & Frequenz der Sitzungen

    • Termingestaltung (Vormittags-/Nachmittagstermine)

    • Regeln im Wartebereich

    • Schweigepflicht & Vertraulichkeit

  • Methodik

    • Tiefenpsychologie & andere Verfahren

    • Mögliche Nebenwirkungen

  •  Hilfe & Netzwerk
    • Notfallkontakte: Was tun in akuten Krisen?

    • Überbrückung: Hilfe bei langen Wartezeiten

    • Weitere Anlaufstellen: Ergotherapie, Jugendamt & Beratungsstellen

    • Was kann in der Wartezeit auf einen Therapieplatz getan werden?

    • Orientierungshilfe: Wer ist wer? (Psychologe vs. Therapeut vs. Psychiater)

Frühe Hilfe für die Kleinsten - Psychotherapie mit Säuglingen und Kleinkinder 

Unterstützung für einen guten Start ins Leben


Die ersten Lebensjahre sind eine ganz besondere Zeit, in der die Weichen für die emotionale und neurobiologische Entwicklung Ihres Kindes gestellt werden. Doch nicht immer ist der Anfang leicht: Anfangsschwierigkeiten können sich verfestigen und die Atmosphäre in der gesamten Familie nachhaltig belasten. Wenn Sie spüren, dass die Beziehung zu Ihrem Kind belastet ist oder Sie sich im Umgang mit den kindlichen Bedürfnissen erschöpft fühlen, kann eine spezialisierte therapeutische Unterstützung wertvolle Hilfe leisten.

Ziel dieser Behandlung ist es, die gesunde Entwicklung Ihres Kindes zu sichern und Sie als Eltern zu entlasten. Oft können schon wenige gemeinsame Termine helfen, die elterliche Kompetenz zu stärken und die Freude am Miteinander zurückzugewinnen. Die Stunden finden gemeinsam mit Mutter/Vater und Kind statt.


Vorstellungsgründe können u. a. sein:

  • Ein- und Durchschlafprobleme

  • Ess- und Fütterstörungen (z. B. Erbrechen, Nahrungsverweigerung, geringe Gewichtszunahme)

  • Unstillbares Schreien

  • Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Trennungsängste, übermäßige Wut- und Trotzanfälle, Zurückgezogenheit)

  • Belastungen durch Krankheiten des Babys oder die Folgen einer Frühgeburt

  • Das Bedürfnis, das Kind ständig überwachen zu müssen

  • Das Gefühl, dass in der Beziehung zum Kind „irgendetwas nicht stimmt“


Sich Hilfe zu suchen, ist kein Zeichen von Schwäche, sondern ein wichtiger Schritt für das Wohlbefinden Ihrer gesamten Familie. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren – oft reicht schon ein kleiner Impuls von außen, um wieder Sicherheit und Ruhe in Ihren gemeinsamen Alltag zu bringen. 


Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen 

Psychotherapie mit (Schul-) Kindern (Elterninformationen)

Kinder verändern sich sehr schnell – sowohl körperlich als auch seelisch – wie in keiner anderen Lebensphase. Es gibt immer wieder neue Herausforderungen, an die sich Kinder anpassen müssen, und nicht immer läuft das Leben nach Plan (z. B. schwere Krankheiten, ständige Konflikte oder gar Gewalt im Elternhaus, Trennung und Verlust von Vater oder Mutter). Jeder war schon einmal traurig oder hat schon einmal Angst erlebt. Wenn diese Gefühle aber stärker werden, quälend sind und der Alltag nicht mehr bewältigt werden kann, wird Hilfe benötigt.


Anlässe für eine Psychotherapie können u. a. sein:

  • Gedeihstörungen (Kleinkinder entwickeln sich nicht altersentsprechend)

  • Nicht-organische Schlafstörungen

  • Ängste vor Klassenarbeiten, Leistungssituationen oder anderen Menschen

  • Einnässen und Einkoten, wenn dies nicht mehr altersangemessen ist

  • Traumatische Erlebnisse oder schwere Belastungen

  • Körperliche Beschwerden ohne somatische Ursache

  • Essstörungen

  • Quälende Traurigkeit, lebensmüde Gedanken, Niedergeschlagenheit, Interessenverlust, verminderter Antrieb bzw. Energie

  • Selbstverletzendes Verhalten

  • Störung des Sozialverhaltens (Weglaufen, Schule schwänzen, Stehlen, Lügen)

  • Konzentrationsschwierigkeiten, Lernstörungen

  • Anhaltende Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen

  • Quälende, immer wiederkehrende Gedanken, Handlungen, Tics oder Zwänge


Kinder können ihre Gefühle, Ideen, ihre Probleme, Wahrnehmungen und ihre innere Welt besser mit Hilfe von symbolischem Material wie z. B. in Bildern, im Spielen, in Geschichten oder beim Malen ausdrücken. So kann ich gemeinsam mit dem Kind die subjektive Bedeutung von Ängsten, Wünschen und spezifischen Verhaltensweisen erschließen und altersentsprechende Lösungsmöglichkeiten seiner Probleme entwickeln.

In der Psychotherapie mit Kindern finden regelmäßige Eltern- oder Bezugspersonengespräche statt, um mehr über die Lebensumstände und über Ihr Kind zu erfahren. Die Eltern- oder Bezugspersonengespräche sollen Sie als Eltern/Bezugsperson und Ihr Kind gleichermaßen entlasten. Eine vertrauensvolle und verlässliche Arbeitsbeziehung mit Ihnen ist unerlässlich für den Erfolg der Therapie. Die Gespräche sollen Sie in der Ausübung Ihrer Elternrolle unterstützen und Ihnen neue Perspektiven im Umgang mit Ihrem Kind eröffnen. 


Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen

Psychotherapie mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen (Elterninformationen)

Im Jugendalter verändert sich ein junger Mensch so stark wie in keiner anderen Lebensphase – sowohl körperlich als auch seelisch. Diese Zeit bringt ständig neue Herausforderungen mit sich, an die sich Jugendliche und junge Erwachsene anpassen müssen. Dabei kann es vorkommen, dass sie ihre innere Balance verlieren. Einen „Durchhänger“ zu haben oder an sich zu zweifeln, gehört zum Prozess des Erwachsenwerdens dazu; nicht immer läuft im Leben alles nach Plan.

Schwierige Phasen sollten jedoch kein Dauerzustand sein. Wenn Sie bemerken, dass sich altersbedingte Konflikte massiv ausweiten, dass Verstimmungen, Ängste oder Rückzug zunehmen oder psychosomatische Beschwerden auftreten, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass hinter den Entwicklungskonflikten eine behandlungsbedürftige psychische Störung liegt. In diesen Fällen ist es für die gesunde weitere Entwicklung notwendig und hilfreich, professionelle psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen. 


Anlässe für eine Psychotherapie können u. a. sein:

  • Quälende Traurigkeit, lebensmüde Gedanken, Niedergeschlagenheit, Interessenverlust, verminderter Antrieb bzw. Energie

  • Nicht-organische Schlafstörungen

  • Ängste vor Klassenarbeiten, Leistungssituationen oder anderen Menschen

  • Einnässen und Einkoten

  • Traumatische Erlebnisse oder schwere Belastungen

  • Körperliche Beschwerden ohne somatische Ursache

  • Essstörungen

  • Selbstverletzendes Verhalten

  • Störung des Sozialverhaltens (weglaufen, Schule schwänzen, stehlen, lügen)

  • Konzentrationsschwierigkeiten, Lernstörungen

  • Anhaltende Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen

  • Süchte (z. B. Medien, Alkohol, Drogen)

  • Quälende, immer wiederkehrende Gedanken, Handlungen, Tics oder Zwänge


Gut zu wissen: Eine Behandlung in meiner Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann bis zum 21. Lebensjahrbegonnen werden. Wurde eine Therapie vorab beantragt und genehmigt, kann diese auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt und abgeschlossen werden. Ab dem 18. Geburtstagbesteht zudem die Wahlmöglichkeit, alternativ eine Psychotherapie für Erwachsene aufzusuchen.


Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen

Jugendliche und junge Erwachsene - Informationen für dich

Im Jugendalter veränderst du dich stark – sowohl körperlich als auch seelisch – wie in keiner anderen Lebensphase. Es gibt immer wieder neue Herausforderungen, an die du dich anpassen musst. Dabei kann es vorkommen, dass du deine innere Balance verlierst. Einen Durchhänger hat jeder einmal. Hin und wieder an sich zu zweifeln, gehört zum Erwachsenwerden dazu und nicht immer läuft im Leben alles nach Plan.

Aber schwierige Phasen sollten nicht ewig dauern. Wenn du merkst, dass Konflikte sich ausweiten, dass Verstimmungen, Ängste oder Rückzug zunehmen oder körperliche Beschwerden auftreten, kann dies ein Zeichen dafür sein, dass hinter den Problemen eine psychische Belastung steckt, die alleine schwer zu lösen ist. In solchen Momenten ist es mutig und hilfreich, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


Anlässe für eine Psychotherapie können u. a. sein:

  • Quälende Traurigkeit, lebensmüde Gedanken, Niedergeschlagenheit, Interessenverlust, verminderter Antrieb bzw. Energie

  • Nicht-organische Schlafstörungen

  • Ängste vor Klassenarbeiten, Leistungssituationen oder anderen Menschen

  • Traumatische Erlebnisse oder schwere Belastungen

  • Körperliche Beschwerden ohne somatische Ursache

  • Essstörungen

  • Selbstverletzendes Verhalten

  • Störung des Sozialverhaltens (weglaufen, Schule schwänzen, stehlen, lügen)

  • Konzentrationsschwierigkeiten, Lernstörungen

  • Anhaltende Unruhe und Aufmerksamkeitsstörungen

  • Süchte (z. B. Medien, Alkohol, Drogen)

  • Quälende, immer wiederkehrende Gedanken, Handlungen, Tics oder Zwänge

  • Einnässen und Einkoten


Ein wichtiger Hinweis für dich: Alles, was wir in der Therapie besprechen, bleibt unter uns. Ich unterliege der Schweigepflicht, damit du einen sicheren Ort hast, um über alles zu reden, was dich bewegt. Das gilt auch gegenüber Deinen Eltern oder Bezugspersonen.


Gut zu wissen: Eine Behandlung in meiner Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann bis zum 21. Lebensjahrbegonnen werden. Wurde eine Therapie vorab beantragt und genehmigt, kann diese auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt und abgeschlossen werden. Ab dem 18. Geburtstagbesteht zudem die Wahlmöglichkeit, alternativ eine Psychotherapie für Erwachsene aufzusuchen.


Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen

„Gruppentherapie? Auf keinen Fall!“

Das ist oft die erste Reaktion, wenn Kinder oder Jugendliche davon hören. Vielen Patient*innen fällt die Vorstellung schwer, vor fremden Menschen über ihre Probleme zu sprechen. Es klingt erst einmal herausfordernd und kostet Überwindung, sich vor anderen zu öffnen. Doch wer den Mut dazu findet, kann die Erfahrung machen, dass dies weitreichende positive Auswirkungen hat. Genau hier liegt die besondere Kraft: Gruppentherapie bietet Chancen und Lernerfahrungen, die im Gespräch unter vier Augen so nicht entstehen können.


Kommunikation und Erleben statt nur „Symptome“

In der Gruppe steht nicht nur das Problem im Vordergrund, sondern das soziale Miteinander und der aktive Umgang mit der eigenen Situation. Es geht um ganz praktische Fragen des Erlebens:

  • Wie nehme ich mich selbst wahr, wenn andere dabei sind?

  • Welchen Platz nehme ich in einer Gruppe ein?

  • Wie gehe ich mit meinen Schwierigkeiten um, während ich in Kontakt mit Gleichaltrigen bin?

In den aktuellen Beziehungen innerhalb der Gruppe wiederholt sich oft die Dynamik, die Patient*innen aus ihrem Privatleben kennen. Gemeinsam mit der Therapeutin und den anderen Gruppenmitgliedern können solche Erfahrungen reflektiert, bearbeitet und neue, angemessenere Verhaltensweisen entwickelt werden.


Voneinander lernen und gemeinsam wachsen

Wir Menschen sind soziale Wesen. Die Gruppe (Peergroup) wirkt dabei wie ein Spiegel und ein Übungsfeld zugleich. Die Behandlung in einer Gruppe hat den unschätzbaren Vorteil, dass Entwicklungen gemeinsam erlebt werden: Du siehst bei den anderen, wie sie Fortschritte machen oder mit Rückschlägen umgehen – und sie sehen es bei dir.

Dieser gegenseitige Austausch hilft dabei, aus der Isolierung der eigenen Symptome herauszutreten. Das Erleben von Zugehörigkeit – das befreiende Gefühl „Ich bin nicht allein mit meinen Problemen“ – stärkt das Selbstwertgefühl und fördert neue Wege der Kommunikation. Dabei ist es eine prägende Erfahrung, von anderen akzeptiert und verstanden zu werden.


Die wichtigsten Wirkfaktoren auf einen Blick

Warum die Gruppe so gut funktioniert, lässt sich durch spezifische Wirkfaktoren erklären, die sich in einer Einzeltherapie oft nicht in dieser Form verwirklichen lassen:

  • Universelle Erfahrung: Das Erleben, dass auch andere ähnliche Sorgen, Ängste oder Konflikte haben („Ich bin nicht allein“).

  • Lernen am Modell: Zu sehen, wie andere Gruppenmitglieder Probleme lösen, macht Mut und gibt konkrete Anregungen für den eigenen Weg.

  • Gegenseitiges Feedback: In einem geschützten Rahmen lernst du, Feedback zu geben und anzunehmen. Durch die Rückmeldung der anderen Teilnehmer*innen kannst du deine Situation aus einer anderen Perspektive sehen, deine Probleme besser einordnen und erfahren, dass deine Gefühle und Reaktionen durchaus verständlich sind.Das hilft, sich selbst und die eigene Wirkung auf andere besser einzuschätzen.

  • Altruismus & Selbstwert: Anderen in der Gruppe Unterstützung geben zu können, ist eine starke Erfahrung, die das eigene Selbstvertrauen massiv steigert.

  • Soziales Übungsfeld: Die Gruppe ist ein sicherer Raum, um neue Verhaltensweisen direkt auszuprobieren, bevor man sie im „echten Leben“ (Schule, Familie) anwendet.

Wissenschaftlich belegt und effektiv

Die Wirksamkeit der Gruppentherapie ist wissenschaftlich belegt und mindestens genauso effektiv wie eine Einzeltherapie. Sie ist vielfältig einsetzbar und weist einen hohen Evidenzgrad bei Angsterkrankungen, depressiven Störungen, Bulimie, Schizophrenie, somatoformen Störungen und Persönlichkeitsstörungen auf. Durch die Kombination aus gegenseitiger Unterstützung und therapeutischer Begleitung entwickelst du dich oft nachhaltiger weiter, weil soziale Kompetenzen direkt im Miteinander trainiert werden.

FAQ - Häufige Fragen

Der Weg in die Therapie

Wie vereinbare ich ein Erstgespräch


Was ist vorm Ersttermin wichtig?

Was muss ich zum Ersttermin mitbringen? 

Wie läuft das erste Gespräch (Sprechstunde) ab? 

Wer nimmt am Erstgespräch teil?

Wo kann ich warten?

Bis zu welchem Alter kann ich zu Ihnen kommen?

Brauche ich eine Überweisung vom Kinderarzt/ Hausarzt?

Kann ich als Jugendlicher auch ohne das Wissen meiner Eltern kommen?

Müssen beide Elternteile der Therapie zustimmen?

Was ist bei Jugendhilfe-Einrichtungen zu beachten?

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über ein persönliches Telefonat mit direkter Terminabsprachewährend der telefonischen Sprechzeiten. Nur auf diesem Weg lässt sich unmittelbar klären, ob zeitnah ein passendes Therapieangebot zur Verfügung steht. Aktuelle Telefonsprechzeiten finden sich unter der Rubrik „Kontakt“.Außerhalb dieser Zeiten finden Therapiesitzungen statt, weshalb keine Anrufe entgegengenommen werden können. Anmeldungen per E-Mail oder über den Anrufbeantworter können für die Erstaufnahme leider nicht berücksichtigt werden.

Nach erfolgtem Telefonat und erfolgter Terminvereinbarung ist das Ausfüllen der Online-Anmeldeunterlagen bis spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Termin erforderlich. Dies erleichtert die Anlage der Patientenakte erheblich und stellt sicher, dass während des Erstgesprächs ausreichend Zeit für das wesentliche Anliegen zur Verfügung steht.

Sind die Sorgeberechtigten getrennt, muss Person 2  zusätzliches Formular ausfüllen. 

Wie bei anderen Fachärzten ist das Mitbringen der Versichertenkarte des Kindes/ Jugendlichen zum Termin erforderlich. 

Bitte außerdem Mitbringen:

  • Vorberichte (Krankenhausbehandlung, Psychiater, Ergotherapie, Diagnostik)
  • Letztes Schulzeugnis
  • U-Heft
  • Bei psychotherapeutischer Vorbehandlung: Information Umgang/ PTV11
  • Einverständniserklärung bei fehlendem Elternteil

Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Das Erstgespräch bietet Raum für die Schilderung der aktuellen Problemsituation, der Symptomatik sowie der bestehenden Fragestellungen. Dabei wird gemeinsam geprüft, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt oder ob andere Unterstützungsangebote (z. B. eine Familienberatungsstelle) für die gegebene Situation passgenauer sind.

Am Ende der Sprechstunde wird das Formular PTV 11 ausgehändigt. Darauf werden die diagnostische Einschätzung sowie konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen schriftlich festgehalten. Die Ersttermine finden in der Regel morgens/ vormittags statt.

Je nach Alter des Kindes haben sich unterschiedliche Vorgehensweisen bewährt. Es empfiehlt sich, bereits im Vorfeld mit dem Kind oder Jugendlichen über die Vorstellungen zum Termin zu sprechen:

  • Kinder im Kindergarten- oder Grundschulalter (unter ca. 10 Jahren):Im Regelfall ist es ratsam, das Erstgespräch ohne das Kind zu führen. Dies ermöglicht einen offenen Austausch über alle Belastungen, ohne dass sich das Kind durch die Schilderung der Problematik belastet oder beschämt fühlt. Nach Möglichkeit findet dieser Termin mit beiden sorgeberechtigten Elternteilen statt.

  • Schulkinder (ab ca. 10 Jahren):Hier ist ein gemeinsamer Termin von Eltern und Kind sinnvoll. Dabei wird darauf geachtet, dass im Beisein des Kindes nicht ausschließlich über Defizite oder Konflikte gesprochen wird. Vorhandene Stärken und Fähigkeiten sollen in diesem Gespräch ebenfalls gewürdigt werden.

  • Jugendliche (ab ca. 15 Jahren):In dieser Altersgruppe ist es oft angebracht, dass die oder der Jugendliche das erste Gespräch zunächst alleine führt. Dies bietet den notwendigen Raum, um eigene Nöte, Anliegen und die persönliche Sichtweise vertraulich darzulegen. Die Eltern können im Anschluss oder in einem Folgetermin hinzugezogen werden.

Vor dem Behandlungszimmer stehen Sitzmöglichkeiten zur Verfügung, an denen die Abholung zum vereinbarten Termin erfolgt. Um die Vertraulichkeit und Konzentration innerhalb laufender Therapiesitzungen zu wahren, wird darum gebeten, nicht an die Türen zu klopfen. Ein Eintreffen ca. 5 bis 10 Minuten vor dem Termin ist ausreichend, um einen ruhigen Übergang zu ermöglichen. Während der Therapiesitzungen älterer Jugendlicher besteht für Begleitpersonen die Möglichkeit, die Zeit für Erledigungen oder einen Café-Besuch in der näheren Umgebung zu nutzen.

Eine Behandlung in meiner Praxis kann bis zum vollendeten 21. Lebensjahr begonnen werden. Wenn die Therapie vor dem 21. Geburtstag beantragt und genehmigt wurde, kann sie auch darüber hinaus fortgeführt werden. Ab dem 18. Lebensjahr besteht die Wahl, zu einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder zu einem Therapeuten für Erwachsene zu gehen.

Nein, eine Überweisung ist nicht erforderlich. Sie können direkt Kontakt mit mir aufnehmen. Wichtig ist lediglich das Mitbringen der Versichertenkarte zum Ersttermin.

Ja, ab dem 15. Lebensjahr können Jugendliche unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern beantragen.

  • In diesem Fall führen wir ein vertrauliches Erstgespräch, um zu klären, ob du über die notwendige Einsichtsfähigkeit verfügst, um diese Entscheidung selbst zu treffen.

  • Dennoch ist es in den meisten Fällen (auch aus versicherungstechnischen Gründen) sinnvoll und hilfreich, die Eltern zu einem späteren Zeitpunkt mit ins Boot zu holen. Das besprechen wir aber ganz in Ruhe gemeinsam.

Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen grundsätzlich beide Sorgeberechtigten in die psychotherapeutische Behandlung einwilligen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils mit, sofern Sie nicht gemeinsam zum Termin kommen können. Bei alleinigem Sorgerecht benötige ich einen entsprechenden Nachweis. Bei Jugendlichen ab dem 15. Lebensjahr können diese unter bestimmten Voraussetzungen eine Psychotherapie auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern beantragen. 

Ist Ihr Kind in einer Jugendhilfeeinrichtungund soll von einem*er Mitarbeiter*in dort vorgestellt werden, benötigt diese*er eine Entbindung von der Schweigepflicht bzw. eine Vollmacht die Behandlung einzuleiten.

Abrechnung und Kostenübernahme

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei gesetzlich Versicherten?

Welche Kosten über nimmt die private Krankenkasse? 

Kann ich die Behandlung auch selber bezahlen? 

Das Honorar für eine Psychotherapie wird nach Antragstellung und Kostenzusage von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt dabei stets über dich (bzw. über deine Versicherung).

Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), in der Regel unter Anwendung des 3,5-fachen Satzes. Nach Einreichung der Rechnung bei der zuständigen privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle erfolgt die Erstattung der Kosten im Rahmen der individuell vereinbarten Vertragsbedingungen. Leistungen wie die Probatorik, die testpsychologische Diagnostik sowie die anschließende Psychotherapie sind üblicherweise fester Bestandteil privater Versicherungsverträge und werden in der Regel unkompliziert übernommen. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Behandlung die spezifischen Bedingungen des eigenen Tarifs (z. B. Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen pro Jahr) zu prüfen.

 Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), in der Regel unter Anwendung des 3,5-fachen Satzes; eine Weiterleitung der Daten an die Versicherung entfällt in diesem Fall

Wie geht es weiter? Probatorik

Gibt es eine Warteliste?

Was sind „Probestunden“ (Probatorik)? 

Wie viele Termine sind für die Probatorikstunden  notwendig?

Sind weitere Untersuchungen nötig?

Was sind Voraussetzungen, um eine Psychotherapie zu beginnen?

Sofern eine Therapie sinnvoll ist, aktuell jedoch keine Kapazitäten frei sind, besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auf die Warteliste. Da die Therapieplätze begrenzt sind und eine Behandlung einen Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu Jahren umfassen kann, ist mit Wartezeiten zu rechnen. Ein Nachrücken von der Liste erfolgt jeweils dann, wenn eine laufende Therapie beendet wird.

Vor Beginn der eigentlichen Therapie finden zwei bis sechs probatorische Sitzungen statt. Hier klären wir ausführlich die Ursachen der Schwierigkeiten – ähnlich wie ein Kinderarzt bei Fieber die Ursache sucht. Wir nutzen dafür Gespräche, Spiel oder Testverfahren. Zudem prüfen wir, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung möglich ist.

Die ausführliche Diagnostik (die sogenannten „probatorischen Sitzungen“) ist die Basis für jede erfolgreiche Therapie. Sie dient dazu, ein tiefes Verständnis für die Schwierigkeiten zu gewinnen und die passende Behandlungsform zu finden.

Der Prozess umfasst in der Regel:

  • Probatorik: Maximal 5 Termine mit dem Kind bzw. Jugendlichen.

  • Elterngespräch: Mindestens ein ausführliches Gespräch mit den Bezugspersonen zur Anamnese und aktuellen Situation.

  • Testpsychologische Untersuchungen: Je nach Fragestellung kommen zusätzliche Termine für Tests hinzu (z. B. Konzentrations-, Leistungs- oder Persönlichkeitsdiagnostik).

Dieser Zeitraum ist auch für Sie und Ihr Kind eine wichtige „Testphase“, um festzustellen, ob Sie sich in der Zusammenarbeit wohl und sicher fühlen.

Der Konsiliarbericht: Die ärztliche Untersuchung

Vor der endgültigen Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse muss das Kind/ der Jugendliche von einer Kinderärztin, einem Kinderarzt oder einer anderen Ärztin/einem Arzt des Vertrauens untersucht werden.

Dieser sogenannte „Konsiliarbericht“ dient dazu, medizinisch sicherzugehen, dass keine rein körperlichen (organischen) Erkrankungen der alleinige Grund für die psychische Problematik sind. Es wird geprüft, ob medizinische Gründe gegen eine Psychotherapie sprechen oder ob eine begleitende ärztliche Behandlung notwendig ist.

Ablauf:

  • Die entsprechenden Formulare für den Arzt erhalten Sie im Verlauf der ersten Termine von mir.

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem (Kinder-)Arzt zur kurzen Untersuchung und Besprechung des Berichts.

  • Der ausgefüllte Bericht wird dann gemeinsam mit dem Therapieantrag bei der Krankenkasse eingereicht.

Psychotherapie ist keine „Behandlung“, die man passiv über sich ergehen lässt (wie etwa eine Impfung oder eine Operation). Sie ist ein aktiver Prozess. Damit dieser Prozess erfolgreich sein kann, braucht es folgende Grundlagen:

1. Der Leidensdruck und der Wunsch nach Veränderung: Es muss ein spürbarer Leidensdruck vorhanden sein. Das bedeutet: Die aktuelle Situation fühlt sich für das Kind oder den Jugendlichen (und oft auch für die Eltern) nicht mehr gut an. Nur wenn der Wunsch da ist, dass sich etwas ändern soll, entsteht die nötige Energie für die therapeutische Arbeit.

2. Therapiemotivation (Die Bereitschaft zum Mitmachen):  Psychotherapie ist Teamarbeit.

  • Bei Kindern/Jugendlichen: Du musst nicht von Anfang an wissen, wie alles funktioniert, aber du solltest bereit sein, dich auf das Gespräch, das Spiel oder die gemeinsamen Übungen einzulassen.

  • Bei Eltern: Die Bereitschaft, auch das eigene Verhalten und die Familiendynamik zu reflektieren. Ohne die aktive Unterstützung der Eltern stößt eine Therapie bei Kindern schnell an ihre Grenzen.

3. Freiwilligkeit (soweit wie möglich): Besonders bei Jugendlichen ist es wichtig, dass sie nicht (nur) auf Druck von Eltern, Schule oder Jugendamt kommen. Eine Therapie gegen den massiven Widerstand des Betroffenen ist meist wenig wirksam. In der Probatorik klären wir deshalb genau: Willst DU das auch?

4. Tragfähige therapeutische Beziehung: Eine wesentliche Voraussetzung ist das Entstehen einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Patient und Therapeutin. Ein Gefühl von Sicherheit und Sympathie ist die Basis, um sich öffnen zu können. Die ersten fünf Sitzungen dienen dazu, diese „Chemie“ ohne Risiko zu prüfen.

5. Zeitliche Ressourcen und Verlässlichkeit: Psychotherapie benötigt Kontinuität und eine feste Verankerung im Alltag. Dies erfordert:

  • Priorisierung: Wöchentliche Termine müssen fest eingeplant werden, wobei Hobbys oder Verabredungen in dieser Zeit nachrangig sind.

  • Logistik: Es müssen ausreichende Ressourcen vorhanden sein, um die regelmäßige Anfahrt zur Praxis sicherzustellen.

  • Elterntermine: Auch für die begleitenden Elterngespräche müssen entsprechende Zeitfenster geschaffen werden.

6. Kraft für den Veränderungsprozess: Veränderung kostet Energie. Es ist wichtig, dass im Lebensumfeld genügend Kapazitäten vorhanden sind, um neue Verhaltensweisen im Alltag zu erproben und dranzubleiben, auch wenn Fortschritte Zeit benötigen.

7. Offenheit und Geduld. Die Bereitschaft, Gedanken und Gefühle mitzuteilen, ist ebenso wichtig wie die Geduld mit dem Prozess selbst. Seelische Heilung verläuft selten geradlinig; es ist normal, dass es Phasen gibt, die sich fordernd anfühlen, bevor eine dauerhafte Entlastung eintritt.

Rahmenbedingungen & Praxisablauf

Wie lange dauert eine Therapie? 

Wie ist die Erreichbarkeit der Praxis? 

Was bedeutet Schweigepflicht?

Gilt die Schweigepflicht auch gegenüber den Eltern?

Welche Rolle spielen die Elterngespräche? 

Therapiezeiten & Termingestaltung

Eine Einzel-Therapiestunde dauert 50 Minuten  und 100 Minuten eine Gruppentherapie-Stunde und findet in der Regel einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt. Die Gesamtdauer der Behandlung variiert je nach Bedarf zwischen einem halben Jahr und kann auch bis mehrere Jahre dauern.

Im Unterschied zu hausärztlichen Praxen gibt es hier keinen Empfang. Persönlich sind wir zu festen telefonischen Sprechzeiten (s. unter Kontakt) erreichbar.

Vertraulichkeit ist die Voraussetzung für einen geschützten Raum, in dem auch schwierige Themen offen besprochen werden können. Alles, was innerhalb der Therapiesitzungen besprochen oder spielerisch erarbeitet wird, unterliegt der therapeutischen Schweigepflicht. Informationen dürfen nur weitergegeben werden, wenn eine schriftliche Schweigepflichtentbindung vorliegt. Ausnahme - bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung sind Therapeuten gesetzlich verpflichtet, notwendige Schritte zum Schutz des Lebens und der Gesundheit einzuleiten.

Ja, der psychotherapeutische Prozess ist besonders schutzbedürftig. Ich unterliege der Schweigepflicht gegenüber Dritten, aber auch gegenüber Ihnen als Eltern. Konkrete Inhalte aus den Stunden bespreche ich nur mit Erlaubnis Ihres Kindes mit Ihnen. In Elterngesprächen unterstütze ich Sie jedoch dabei, die Symptomatik Ihres Kindes besser zu verstehen und im Alltag damit umzugehen.

Diese finden bei Kindern in der Regel alle 4 bis 6 Wochen begleitend statt. Ziel ist es, eine erweiterte Einsicht in die Problemstellung zu finden, Sie in Ihrer Elternrolle zu unterstützen und neue Perspektiven im Umgang mit Ihrem Kind zu eröffnen. Die notwendigen Elterngespräche müssen in meiner Praxis am Morgen/ Vormittag stattfinden – ich bitte Sie zu prüfen, ob das für Sie möglich ist.

Ziel ist es, für jede Patientin und jeden Patienten die bestmögliche individuelle Lösung für eine Behandlung zu finden. Dabei folgen wir einer festen Struktur in unserer Zeitplanung:

  • Elterngespräche finden grundsätzlich morgens bzw. am Vormittag statt.: 
  • Vormittagstermine: Erstgespräche, probatorische Sitzungen, Diagnostik sowie Termine für Kindergartenkinder

  • Nachmittagstermine: Diese sind vorrangig für schulpflichtige Kinder und Jugendliche reserviert.

Da ein Großteil der Patientinnen und Patienten aufgrund der Schulpflicht Termine am Nachmittag benötigt, sind diese Kapazitäten schnell vollständig belegt und begehrt, was zu längeren Wartezeiten führt. Für notwendige therapeutische Termine während der Schulzeit kann eine entsprechende Bescheinigung für die Schule ausstellen.

Methodik

Was ist der Unterschied zwischen den Therapieverfahren?

Gibt es Nebenwirkungen? 

Welche Bedeutung haben das Spiel und das Gespräch in der Therapie?


In der Psychotherapie gibt es verschiedene wissenschaftlich anerkannte Wege, um seelische Schwierigkeiten zu behandeln. Ich biete in meiner Praxis vorrangig Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapiean. Damit Sie sich orientieren können, hier eine kurze Übersicht der gängigen Verfahren:

  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:Hierbei betrachten wir Symptome (wie Ängste, Wut oder Rückzug) als Folge von aktuellen oder früher erlebten Konflikten in Beziehungen. Wir gehen davon aus, dass hinter dem sichtbaren Verhalten oft unbewusste Motive stecken. Gemeinsam erforschen wir diese Ursachen und schauen, was sich in deinem Inneren oder in deinem Umfeld verändern muss, damit es dir besser geht.

  • Analytische Psychotherapie:Dieses Verfahren geht noch einen Schritt tiefer. Der Fokus liegt sehr stark auf unbewussten Konflikten, die oft bis in die frühe Kindheit zurückreichen. Es ist eine sehr intensive und meist längerfristige Form der Bearbeitung der Ursachen.

  • Verhaltenstherapie:Hier liegt der Fokus weniger auf der Vergangenheit, sondern auf dem "Hier und Jetzt". Es geht vor allem um das Erlernen neuer Verhaltensweisen und Denkstrukturen, um aktuelle Probleme direkt im Alltag besser bewältigen zu können.

  • Systemische Therapie:Hier wird der Einzelne nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil eines Systems (z. B. der Familie oder des Schulumfelds). Der Fokus liegt auf den Wechselwirkungen und Kommunikationsmustern innerhalb dieses Systems. Ziel ist es, festgefahrene Rollen oder Muster zu erkennen und gemeinsam mit den Bezugspersonen neue, hilfreiche Sichtweisen und Lösungen zu entwickeln.

Wie jede wirksame Behandlung kann auch Psychotherapie Nebenwirkungen haben. Zu Beginn kann es zu einer vorübergehenden Symptomverschlechterung kommen (z. B. stärkere Angst), da wir Probleme aktiv angehen statt sie zu vermeiden. Dies ist oft ein Zeichen für einen beginnenden Veränderungsprozess. Sprechen Sie mich bitte jederzeit darauf an.

In der Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen werden Worte, körperliche Ausdrucksformen und das Spiel als gleichwertige Kommunikationsmittel genutzt. Spielzeuge und gestalterische Materialien dienen dabei als nichtsprachliche Symbole, um die eigene Innenwelt und die Wahrnehmung der Umwelt auszudrücken.

Der therapeutische Wert des Spiels oder des Gesprächs liegt in der gezielten Wahrnehmung, Reflexion und den Rückmeldungen der Therapeutin. Dieser Prozess ermöglicht es, tiefere Zusammenhänge zu verstehen und neue Lösungswege zu entwickeln. Das Spiel wird somit nicht als bloßer Zeitvertreib verstanden, sondern als wesentliches therapeutisches Werkzeug. Innerhalb der Sitzung steht der Raum offen für das, was von Patientenseite aus eingebracht und gezeigt werden möchte.

Weitere Informationen und Hilfen

Was mache ich in einem dringenden Notfall?

Was kann ich tun, wenn die Wartezeit bei Ihnen zu lang ist?

Weitere Hilfs- und Unterstützungsangebote

Was kann in der Wartezeit auf einen Therapieplatz getan werden?

Wer ist wer? – Eine kleine Orientierungshilfe

 In akuten Krisensituationen (z. B. bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung) wenden Sie sich bitte umgehend an folgende Stellen:

  • Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) Elmshorn: Für PatientInnen aus dem Kreis Steinburg ist in der Regel die KJP Elmshorn der Regio Kliniken zuständig.

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 116 117

  • Notruf: Tel. 110 oder 112

  • Nummer gegen Kummer (für Kinder & Jugendliche): Tel. 116 111 oder

    Online Beratung: www.nummergegenkummer.de

  • Elterntelefon: Tel. 0800 111 0550

  • Telefonseelsorge (kostenlos und anonym)

    Telefon: 0800 111 0 111

    Chat/ Mail: https://www.telefonseelsorge.de

  • Krisenchat: www.krisenchat.de

Da die Nachfrage nach Therapieplätzen oft sehr hoch ist, kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wenn Sie zeitnah Unterstützung benötigen, empfehle ich, sich parallel an weitere Kolleginnen und Kollegen in Itzehoe und Umgebung zu wenden.

Hier sind die effektivsten Wege, um Unterstützung bei der Suche zu erhalten:

  • Terminservicestelle (TSS):Über die Rufnummer 116 117oder online unter www.116117.de können Sie Termine für Erstgespräche (Sprechstunden) vereinbaren. Die TSS ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen innerhalb einer bestimmten Frist einen Termin zu vermitteln.

  • KVSH-Arztsuche:Auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein finden Sie ein Verzeichnis aller zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Region.

  • Zusätzlich empfehle ich Ihnen einen Blick in die Therapeutenliste des "Forums Psychotherapie Steinburg e.V.". Dies ist ein freiwilliger Zusammenschluss niedergelassener Kolleginnen und Kollegen im Kreis Steinburg, dem auch ich angehöre. Die Liste bietet eine gute Übersicht über die psychotherapeutische Versorgung in unserer Region:

    www.psychotherapie-steinburg.de/therapeutenliste

Manchmal ist neben oder statt einer Psychotherapie eine andere Form der Unterstützung passgenauer. Eine Übersicht über wichtige Anlaufstellen:

Erziehungsberatungsstellen (Stadt oder Kirche)

Beratungsstellen bieten kostenlose und vertrauliche Hilfe für Eltern, Kinder und Jugendliche an. Oft gibt es hier spezialisierte Angebote, zum Beispiel für:

  • Kleinkinder und Säuglinge

  • Trennungs- und Scheidungsphasen

  • Migration

  • Trauerbegleitung oder Suchtproblematiken in der Familie.

  • Suche:Unter www.bke.de findet man Beratungsstellen in der Nähe sowie eine anonyme Onlineberatung.

Schulpsychologischer Dienst

Schulpsychologinnen und -psychologen sind die richtigen Ansprechpartner bei Sorgen, die spezifisch im Zusammenhang mit der Schule auftreten (z. B. Lernschwierigkeiten, Mobbing oder Prüfungsangst). Sie beraten sowohl Schüler als auch Eltern und Lehrkräfte.


Ergotherapie

Ergotherapeutische Maßnahmen unterstützen Kinder und Jugendliche, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder bedroht sind. Ziel ist das Training motorischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten, um die Selbstständigkeit im Alltag (z. B. Konzentration, Feinmotorik, Struktur) wiederzuerlangen.

  • Kosten: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, sofern eine Verordnung (Rezept) von einer Kinderärztin, einem Kinderpsychiater oder einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin vorliegt.

Jugendamt und Jugendhilfe

Das Jugendamt ist eine beratende Instanz für Familien. Entgegen mancher Vorurteile ist das primäre Ziel die Förderung von Erziehung und Entwicklung sowie die Unterstützung in schwierigen Lebenslagen. Da die Aufgaben sehr vielfältig sind (z. B. Erziehungshilfen, Freizeitangebote, Beratung), haben sehr viele Familien im Laufe der Zeit Kontakt zum Jugendamt.

Die Zeit bis zum Beginn einer Psychotherapie kann aktiv genutzt werden, um erste stabilisierende Maßnahmen im Alltag zu verankern. Folgende Strategien und Ressourcen haben sich zur Entlastung und Strukturierung bewährt:

Ressourcenorientierung und Achtsamkeit

  • Dankbarkeitstagebuch: Das tägliche Notieren von drei positiven Erlebnissen hilft, den Fokus auf vorhandene Ressourcen und gelungene Momente zu lenken, auch wenn die Gesamtsituation belastend ist.

  • Kleine Ziele setzen: Eine klare Tagesstruktur bietet Sicherheit. Es empfiehlt sich, pro Tag lediglich eine konkrete, bewältigbare Aufgabe vorzunehmen, um Überforderung zu vermeiden und Erfolgserlebnisse zu schaffen.

Aufbau einer Notfallkiste (Ampelsystem)Zur Regulation von Anspannungszuständen kann eine „Notfallkiste“ erstellt werden, die sich am Ampelsystem orientiert:

  • Grün (Stabilität): Dinge, die gut tun und die Entspannung fördern (z. B. Lieblingsmusik, ein Hobby, beruhigende Düfte).

  • Gelb (Ansteigende Anspannung): Strategien zur Ablenkung oder sanften Regulation (z. B. Malen, ein Igelball, Atemübungen).

  • Rot (Hohe Anspannung/Krise): Starke Reize („Skills“), um aus dem Hochspannungszustand herauszufinden (z. B. eiskaltes Wasser, scharfe Bonbons, körperliche Anstrengung).

Digitale Unterstützung und Apps, die Unterstützung bieten können:

  • Ein guter Plan:Hilft bei der Reflexion von Bedürfnissen und beim Aufbau einer achtsamen Tagesstruktur.

  • Cogito Kids:Eine App, die speziell für Kinder und Jugendliche entwickelt wurde, um hilfreiche Denkweisen und den Umgang mit schwierigen Gefühlen  zu vermitteln.

  • KrisenKompass: Bietet eine digitale Notfallplanung und direkte Kontaktwege für Krisensituationen.

Beratungsangebote vor Ort: Zur Überbrückung der Wartezeit ist oft die Anbindung an eine regionale Erziehungsberatungsstelle sinnvoll. Diese bietet kurzfristige Unterstützung und Beratung für Eltern und Jugendliche in akuten Belastungsphasen an.

Bewegung und Natur als Regulationshilfe: Körperliche Aktivität hilft nachweislich beim Abbau von Stresshormonen (Cortisol). Regelmäßige Bewegung an der frischen Luft, Sport oder auch gezielte Entspannungsverfahren wie die Progressive Muskelentspannung (PMR)oder Yoga können dazu beitragen, das Nervensystem zu beruhigen und Schlafstörungen entgegenzuwirken.

Im Bereich der seelischen Gesundheit gibt es viele ähnliche Begriffe. Hier ist eine kurze Erklärung, wer was macht:

  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in: Das ist meine Qualifikation. Ich habe ein Studium (meist Pädagogik, Soziale Arbeit oder Psychologie) abgeschlossen und danach eine mehrjährige, staatlich anerkannte Fachkundeausbildung absolviert (Approbation). Ich behandle psychische Störungen mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren.

  • Psychologe / Psychologin: Dies ist eine geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die ein Studium der Psychologie (Master oder Diplom) abgeschlossen haben. Ein Psychologe allein darf jedoch noch keine Psychotherapie zur Heilung von Störungen anbieten oder mit den Krankenkassen abrechnen – dafür ist die zusätzliche Ausbildung zum Psychotherapeuten (Approbation) notwendig. Psychologen arbeiten oft in der Forschung, in der Wirtschaft oder in der Beratung.

  • Kinder- und Jugendpsychiater/-in: Dies sind Mediziner (Ärzte) mit einer Facharztausbildung. Sie sind vor allem für die medizinische Diagnostik und – falls notwendig – für die medikamentöse Behandlung zuständig. Sie stellen auch den für die Therapie wichtigen Konsiliarbericht aus.

  • Psychologische/-r Psychotherapeut/-in: Diese Kolleginnen und Kollegen haben Psychologie studiert und die therapeutische Approbation erworben, behandeln jedoch ausschließlich Erwachsene.

  • Heilpraktiker/-in für Psychotherapie: Hierbei handelt es sich um eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, die meist nicht die langen universitären und klinischen Ausbildungswege der oben genannten Gruppen umfasst. Diese Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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