Im Jugendalter verändert sich der Mensch stark - sowohl körperlich als auch seelisch - wie in keiner anderen Lebensphase. Es gibt immer wieder neue Herausforderungen, an die man sich anpassen muss. Dabei kann es vorkommen, dass viele Jugendliche und jungen Erwachsene ihre innere Balance verlieren. Einen Durchhänger hat jeder einmal. Hin und wieder an sich zu zweifeln, gehört zum Erwachsenwerden dazu und niicht immer läuft im Leben alles nach Plan. Aber schwierige Phasen sollten nicht ewig dauern. Zeigt sich, dass die altersbedingten Konflikte sich ausweiten, dass Verstimmungen, Ängste oder Rückzug zunehmen, oder psychosomatische Erkrankungen auftreten, ist dies ein Zeichen dafür, dass hinter den altersbedingten Problemen auch psychische Störungen stecken können. Dann ist es notwendig und hilfreich, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Anlässe für eine Psychotherapie können u. a. sein:
Weiteres Vorgehen/ Ablauf einer Psychotherapie
0.Telefonische Kontaktaufnahme:
Um einen Termin in einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis zu vereinbaren, brauchst Du keine Überweisung und kannst Du Dich direkt an mich oder eine Psychotherapeutin oder einen -therapeuten. Deiner Wahl wenden. Jugendliche können sich ohne Wissen ihrer Eltern an eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten wenden (in der Regel ab 15 Jahren und je nach Reifestand).
Du kannst mich jeweils montags oder freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 09:00 Uhr unter 04821-779079 telefonisch erreichen. Kurzfristige Änderungen der telefonischen Erreichbarkeit und Urlaubszeiten werden auf dem Anrufbeantworter angekündigt. Rückrufwünsche auf Anrufbeantworter können aufgrund der Vielzahl an Anrufen nicht erfüllt werden. Bitte versuchen Sie es dann erneut zu den Sprechzeiten. Wenn ich bereits telefoniere, springt der Anrufbeantworter an. Du kannst kurz die Problematik beschreiben, um die es geht. Dann vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir die Ausgangssituation ausführlicher betrachten können.
1.Psychotherapeutische Sprechstunde/ Erstgespräch:
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Im Erstgespräch berichtest Du von der Problemsituation, Symptomatik und Fragestellung. Ich versuche mir ein erstes Bild zu machen und zu klären, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und Du eine Psychotherapie benötigst oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z. B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde erhälst Du das Formular PTV 11, die Individuelle Information zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. Auf diesem Formular notiere ich meine erste diagnostische Einschätzung meine Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Zum Ersttermin bring wie bei anderen Fachärzten die Versichertenkarte mit. Die Ersttermine finden morgens bzw. vormittags statt und werden bei gesetzlich Versicherten durch das Einlesen der Versichertenkarte übernommen. Solltest Du privat versichert sein, kläre dies vorab mit Deiner Versicherung, da die Versicherungsbedingungen hier variieren.
2. Warteliste:
Wenn der Verdacht auf ein seelisches Leiden vorliegt und wir gemeinsam den Eindruck haben, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, dann kann ich Dich auf die Warteliste aufnehmen, falls es aktuell keinen freien Therapieplatz bei mir gibt. Auf meiner Warteliste notiere ich Patienten und Patientinnen, die auf einen Psychotherapieplatz warten. Aufgrund meiner Sprechzeiten/ Anzahl an Terminen kann ich nur eine begrenzte Anzahl an festen Psychotherapieplätzen anbieten. Die Therapiestunden finden in der Regel verbindlich einmal wöchentlich zu einem festen Termin an einem bestimmten Wochentag statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung variiert zwischen mehreren Monaten und mehreren Jahren. Erst wenn jemand anderes seine/ihre Psychotherapie beendet, wird ein Therapieplatz frei. Deswegen entsteht eine Wartezeit. Wird ein Therapieplatz frei, rückt der/die nächste Patient/in von der Warteliste nach.
3. »Probestunden« – Probatorische Sitzungen:
Vor einer Einzel- oder Gruppen-Psychotherapie finden zwei bis sechs probatorische Sitzungen oder auch »Probegespräche« statt. Dabei geht es um die ausführliche Abklärung ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt, sowie darum, ein umfassenderes Bild der Schwierigkeiten zu bekommen. So wie die Kinder-/HausärzIn bei Fieber versucht, die verschiedenen Ursachen (Infekt, Entzündung, Impfreaktionen etc.) voneinander abzugrenzen, auszuschließen und die passende Therapie zu starten, ergründe ich dies in Form von Gesprächen, im Spiel mit dem Kind oder mit diagnostischen Instrumenten wie Fragebögen, Konzentrations- oder anderen Tests. Dazu nehme ich mir viel Zeit. Es wird geprüft, ob die »Chemie« untereinander stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Für mich ist es wichtig, einen Eindruck zu bekommen, wie Du Deine Gefühle und Schwierigkeiten wahrnimmst und beschreibst. Die Probesitzungen finden alle morgens/ vormittags statt.
4. Psychotherapie:
Je nach Indikation beantragen wir gemeinsam eine Psychotherapie bei der Krankenkasse. Diese kann zwischen einem halben Jahr und mehreren Jahren dauern sowie kann ggf. verlängert werden. Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden nach einem schriftlichen Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen oder von den Beihilfestellen und von den Privatkassen entsprechend den Vertragsbedingungen bezahlt. Abhängig von den Schwierigkeiten und Art der Erkrankung können im ersten Beantragungsschritt unterschiedliche Zeitkontingente bei der Krankenkasse in Anspruch genommen werden, diese unterscheiden sich wiederum je nach Verfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) sowie bei Kindern oder Jugendlichen.
#FAQ Psychotherapie:
Geschützter Raum und Schweigepflicht:
Ich unterliege der Schweigepflicht, das bedeutet, ich darf das, was Kinder und Jugendliche in der Therapie machen oder erzählen, nicht weitererzählen. Die gilt auch für Informationen, die mir im Zusammenhang mit meiner therapeutischen Tätigkeit durch und über Bezugspersonen sowie über Dritte anvertraut wurden. Der psychotherapeutische Prozess ist ein besonders schutzbedürftiger. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, auch Ihrem Kind gegenüber meine Schweigepflicht ernst zunehmen und genau zu beachten. Ich möchte Sie als Eltern um Verständnis bitten, dass ich konkrete Inhalte aus dem Therapieverlauf nur mit Erlaubnis ihres Kindes mit Ihnen besprechen werde.
Sekretariat und telefonische Erreichbarkeit:
Im Unterschied zu einer hausärztlichen Praxis gibt es bei mir keine Anmeldung oder Sekretariat. Aus diesem Grund bin ich nur zu den Zeiten montags und freitags von 08:30 Uhr - 09:00 Uhr für neue PatientInnen telefonisch erreichbar.
Warte-Bereich
Bitte nimm vorm Behandlungszimmer Platz und warte, bis ich Dich abhole. Klopfe bitte nicht an den Behandlungszimmern und teile mit, dass Du jetzt da bist. Gerne können Deine Angehörigen auch während Deiner Therapiesitzung die Praxis verlassen. In unmittelbarer Nähe finden Deine Bezugspersonen ausreichende Einkaufsmöglichkeiten.
Nebenwirkungen:
Auch im Zusammenhang von Psychotherapie sind Risiken und Nebenwirkungen (Zunahme körperlicher wie psychischer Belastung wie z. B. Konflikte, Überforderung) möglich. Im Rahmen der Behandlung kann es zu Symptomverschlechterungen kommen, die Zweifel an der Wirksamkeit der Therapie entstehen lassen. In der Behandlung von Ängsten können die Ängste beispielsweise zunächst stärker oder belastender zu Beginn einer Therapie werden, da die angstauslösenden Situationen nicht mehr vermieden, sondern aktiv aufgesucht werden. Davon sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Dies ist ein wichtiger Prozess, der die Dynamik der Behandlung zeigen kann. Zögern Sie nicht, mich darauf anzusprechen, wenn Sie eine solche Veränderung feststellen.
Elterngespräche:
In regelmäßigen Gesprächen mit Eltern bzw. Bezugspersonen wird ein unterstützter Umgang mit Therapieinhalten angestrebt. Diese finden bei Kindern in der Regel begleitend zur Einzeltherapie alle 4-6 Wochen statt. Bei Jugendlichen finden diese nur nach Notwendigkeit und aufgrund der Autonomieentwicklung nur in Anwesenheit der Jugendlichen statt.
Gruppenpsychotherapie:
Ich biete neben der Einzeltherapie ebenfalls Gruppenpsychotherapie an. Der Mensch ist ein soziales Wesen und entwickelt seine Persönlichkeit in Beziehung zu anderen Menschen. Zuerst haben die Eltern eine wichtige Rolle, aber im Jugendalter gewinnt die Peergroup (Gruppe der Gleichaltrigen z. B. aus Schule, Sport oder Freundeskreis) an Bedeutung. Auch die Therapiegruppe setzt sich aus Kindern oder Jugendlichen mit unterschiedlichen Interessen, Themen und Prägungen zusammen. Schwierigkeiten, die aus dem Alltag bekannt sind, können so im Gruppensetting bearbeitet werden. Die Gruppendynamik stellt einen wesentlichen Aspekt im therapeutischen Prozess dar. In der Gruppentherapie können Teilnehmende Erfahrungen in zwischenmenschlichen Beziehungen machen. Behandlungsziele sind neben der Linderung der Symptome auch die Stärkung der eigenen Persönlichkeit. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt und mindestens genauso effektiv wie eine Einzeltherapie.
Gerade in der Gruppe gibt es viele Wirkfaktoren. Diese sind z. B.:
Psychotherapieverfahren:
In der Psychotherapie gibt es verschiede Therapieverfahren, Methoden und Ansätze, um Betroffenen zu helfen.
Als wissenschaftlich anerkannt gelten zurzeit im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Psychotherapeuten, die Erwachsene behandeln, können eine Systemische Psychotherapie einleiten. Ich biete Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jungendliche in der Einzel- und der Gruppenpsychotherapie. Weitere Informationen für die genannen Verfahren:
Im Jugendalter verändert sich der Mensch stark - sowohl körperlich als auch seelisch - wie in keiner anderen Lebensphase. Es gibt immer wieder neue Herausforderungen, an die man sich anpassen muss. Dabei kann es vorkommen, dass viele Jugendliche und jungen Erwachsene ihre innere Balance verlieren. Einen Durchhänger hat jeder einmal. Hin und wieder an sich zu zweifeln, gehört zum Erwachsenwerden dazu und niicht immer läuft im Leben alles nach Plan. Aber schwierige Phasen sollten nicht ewig dauern. Zeigt sich, dass die altersbedingten Konflikte sich ausweiten, dass Verstimmungen, Ängste oder Rückzug zunehmen, oder psychosomatische Erkrankungen auftreten, ist dies ein Zeichen dafür, dass hinter den altersbedingten Problemen auch psychische Störungen stecken können. Dann ist es notwendig und hilfreich, psychotherapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Anlässe für eine Psychotherapie können u. a. sein:
Weiteres Vorgehen/ Ablauf einer Psychotherapie
0.Telefonische Kontaktaufnahme
Um einen Termin in einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Praxis zu vereinbaren, brauchen Sie keine Überweisung und Sie können sich direkt an mich oder eine Psychotherapeutin oder einen -therapeuten Ihrer Wahl wenden. Jugendliche können sich ohne Wissen ihrer Eltern an eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten wenden (in der Regel ab 15 Jahren und je nach Reifestand).
Sie können mich jeweils montags oder freitags in der Zeit von 08.30 Uhr bis 09:00 Uhr unter 04821-779079 telefonisch erreichen. Kurzfristige Änderungen der telefonischen Erreichbarkeit und Urlaubszeiten werden auf dem Anrufbeantworter angekündigt. Rückrufwünsche auf Anrufbeantworter können aufgrund der Vielzahl an Anrufen nicht erfüllt werden. Bitte versuchen Sie es dann erneut zu den Sprechzeiten. Wenn ich bereits telefoniere, springt der Anrufbeantworter an. Sie können kurz die Problematik beschreiben, um die es geht. Dann vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch, in dem wir die Ausgangssituation ausführlicher betrachten können.
1.Psychotherapeutische Sprechstunde/ Erstgespräch:
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Das Erstgespräch führe ich mit den
Jugendlichen zunächst alleine ohne Eltern. Im Erstgespräch berichtet Ihr Kind von der Problemsituation, Symptomatik und Fragestellung.Ich versuche mir ein erstes Bild zu machen und zu klären, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und Ihr Kind eine Psychotherapie benötigt oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z. B. Präventionsangebote, Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde erhält Ihr Kind das Formular PTV 11, die Individuelle Information zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. Auf diesem Formular notiere ich meine erste diagnostische Einschätzung und meine Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Zum Ersttermin bringt Ihr Kind wie bei anderen Fachärzten die Versichertenkarte mit. Die Ersttermine finden morgens bzw. vormittags statt und werden bei gesetzlich Versicherten durch das Einlesen der Versichertenkarte übernommen. Sollte Ihr Kind privat versichert sein, klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung, da die Versicherungsbedingungen hier variieren.
2. Warteliste:
Wenn der Verdacht auf ein seelisches Leiden vorliegt und wir gemeinsam den Eindruck haben, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, dann kann ich Ihr Kind auf die Warteliste aufnehmen, falls es aktuell keinen freien Therapieplatz bei mir gibt. Auf meiner Warteliste notiere ich Patienten und Patientinnen, die auf einen Psychotherapieplatz warten. Aufgrund meiner Sprechzeiten/ Anzahl an Terminen kann ich nur eine begrenzte Anzahl an festen Psychotherapieplätzen anbieten. Die Therapiestunden finden in der Regel verbindlich einmal wöchentlich zu einem festen Termin an einem bestimmten Wochentag statt. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Dauer einer psychotherapeutischen Behandlung variiert zwischen mehreren Monaten und mehreren Jahren. Erst wenn jemand anderes seine/ihre Psychotherapie beendet, wird ein Therapieplatz frei. Deswegen entsteht eine Wartezeit. Wird ein Therapieplatz frei, rückt der/die nächste Patient/in von der Warteliste nach.
3. »Probestunden« – Probatorische Sitzungen:
Vor einer Einzel- oder Gruppen-Psychotherapie finden zwei bis sechs probatorische Sitzungen oder auch »Probegespräche« statt. Dabei geht es um die ausführliche Abklärung ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt, sowie darum, ein umfassenderes Bild der Schwierigkeiten zu bekommen. So wie die Hausärzin/ der Hausarzt bei Fieber versucht, die verschiedenen Ursachen (Infekt, Entzündung, Impfreaktionen etc.) voneinander abzugrenzen, auszuschließen und die passende Therapie zu starten, ergründe ich dies in Form von Gesprächen und mit diagnostischen Instrumenten wie Fragebögen, Konzentrations- oder anderen Tests. Dazu nehme ich mir viel Zeit. Es wird geprüft, ob die »Chemie« untereinander stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann. Für mich ist es wichtig, einen Eindruck zu bekommen, wie Ihr Kind seine Gefühle und Schwierigkeiten wahrnimmt und beschreibt. Die Probesitzungen finden alle morgens/ vormittags statt.
4. Psychotherapie:
Je nach Indikation beantragen wir gemeinsam eine Psychotherapie bei der Krankenkasse. Diese kann zwischen einem halben Jahr und mehreren Jahren dauern sowie kann ggf. verlängert werden. Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung werden nach einem schriftlichen Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen oder von den Beihilfestellen und von den Privatkassen entsprechend den Vertragsbedingungen bezahlt. Abhängig von den Schwierigkeiten und Art der Erkrankung können im ersten Beantragungsschritt unterschiedliche Zeitkontingente bei der Krankenkasse in Anspruch genommen werden, diese unterscheiden sich wiederum je nach Verfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie und Verhaltenstherapie) sowie bei Kindern oder Jugendlichen.
#FAQ Psychotherapie:
Geschützter Raum und Schweigepflicht:
Ich unterliege der Schweigepflicht, das bedeutet, ich darf das, was Kinder und Jugendliche in der Therapie machen oder erzählen, nicht weitererzählen. Die gilt auch für Informationen, die mir im Zusammenhang mit meiner therapeutischen Tätigkeit durch und über Bezugspersonen sowie über Dritte anvertraut wurden. Der psychotherapeutische Prozess ist ein besonders schutzbedürftiger. Aus diesem Grund ist es mir wichtig, auch Ihrem Kind gegenüber meine Schweigepflicht ernst zunehmen und genau zu beachten. Ich möchte Sie als Eltern um Verständnis bitten, dass ich konkrete Inhalte aus dem Therapieverlauf nur mit Erlaubnis ihres Kindes mit Ihnen besprechen werde.
Sekretariat und telefonische Erreichbarkeit:
Im Unterschied zu einer hausärztlichen Praxis gibt es bei mir keine Anmeldung oder Sekretariat. Aus diesem Grund bin ich nur zu den Zeiten montags und freitags von 08:30 Uhr - 09:00 Uhr für neue PatientInnen telefonisch erreichbar.
Warte-Bereich:
Bitte nehmen Sie vorm Behandlungszimmer Platz und warten, bis ich Sie abhole. Klopfen Sie bitte nicht an den Behandlungszimmernund teilen mit, dass Sie jetzt da sind. Gerne können Angehörige auch während der Therapiesitzung die Praxis verlassen. In unmittelbarer Nähe finden gibt es ausreichende Einkaufsmöglichkeiten.
Nebenwirkungen:
Auch im Zusammenhang von Psychotherapie sind Risiken und Nebenwirkungen (Zunahme körperlicher wie psychischer Belastung wie z. B. Konflikte, Überforderung) möglich. Im Rahmen der Behandlung kann es zu Symptomverschlechterungen kommen, die Zweifel an der Wirksamkeit der Therapie entstehen lassen. In der Behandlung von Ängsten können die Ängste beispielsweise zunächst stärker oder belastender zu Beginn einer Therapie werden, da die angstauslösenden Situationen nicht mehr vermieden, sondern aktiv aufgesucht werden. Davon sollten Sie sich nicht verunsichern lassen. Dies ist ein wichtiger Prozess, der die Dynamik der Behandlung zeigen kann. Zögern Sie nicht, mich darauf anzusprechen, wenn Sie eine solche Veränderung feststellen.
Elterngespräche:
In regelmäßigen Gesprächen mit Eltern bzw. Bezugspersonen wird ein unterstützter Umgang mit Therapieinhalten angestrebt. Diese finden bei Kindern in der Regel begleitend zur Einzeltherapie alle 4-6 Wochen statt. Bei Jugendlichen finden diese nur nach Indikation und aufgrund der Autonomieentwicklung nur in Anwesenheit der Jugendlichen statt. Ziel ist es, mit therapeutischer Hilfe eine erweiterte Einsicht in die Problemstellung zu finden. Die Elterngespräche sollen Eltern und Kind entlasten. Sie sollen die Eltern in der Ausübung ihrer Elternrolle unterstützen und ihnen neue Perspektiven im Umgang mit dem Kind eröffnen.
Gruppenpsychotherapie:
Ich biete neben der Einzeltherapie ebenfalls Gruppenpsychotherapie an. Der Mensch ist ein soziales Wesen und entwickelt seine Persönlichkeit in Beziehung zu anderen Menschen. Zuerst haben die Eltern eine wichtige Rolle, aber im Jugendalter gewinnt die Peergroup (Gruppe der Gleichaltrigen z. B. aus Schule, Sport oder Freundeskreis) an Bedeutung. Auch die Therapiegruppe setzt sich aus Kindern oder Jugendlichen mit unterschiedlichen Interessen, Themen und Prägungen zusammen. Schwierigkeiten, die aus dem Alltag bekannt sind, können so im Gruppensetting bearbeitet werden. Die Gruppendynamik stellt einen wesentlichen Aspekt im therapeutischen Prozess dar. In der Gruppentherapie können Teilnehmende Erfahrungen in zwischenmenschlichen Beziehungen machen. Behandlungsziele sind neben der Linderung der Symptome auch die Stärkung der eigenen Persönlichkeit. Die Gruppentherapie kann alleine oder in Kombination zu einer Einzeltherapie stattfinden. Die Wirksamkeit ist wissenschaftlich belegt und mindestens genauso effektiv wie eine Einzeltherapie.
Psychotherapieverfahren:
In der Psychotherapie gibt es verschiede Therapieverfahren, Methoden und Ansätze, um Betroffenen zu helfen.
Als wissenschaftlich anerkannt gelten zurzeit im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapiedie Analytische Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Psychotherapeuten, die Erwachsene behandeln, können eine Systemische Psychotherapie einleiten. Ich biete Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Kinder und Jungendliche in der Einzel- und der Gruppenpsychotherapie. Weitere Informationen für die genannen Verfahren:
Weitere Informationen über Psychotherapie:
Elternratgeber Psychotherapie
Der Elternratgeber Psychotherapie von der Bundespsychotherapeutenkammer als PDF( Link Broschüre) oder die Homepage www.elternratgeber-psychotherapie.de